Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um eine kompetente Beratung rundum Ihr Kfz sowie eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anliegen geht. Bei uns bleiben keine Fragen offen.
Wichtiger Hinweis: Ihr Auto, Motorrad etc. darf in jenen Zulassungsstellen angemeldet werden, welche sich im politischen Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes bzw. Firmensitzes befinden. Möglich ist auch eine dafür beliehene Zulassungsstelle.
Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Pass…)
Nachweis der örtlichen Zuständigkeit:
Für juristische und selbstständig tätige Personen: Durch Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug
Besitznachweis wie Kaufvertrag, Benützungsüberlassungserklärung bei einem Leasingfahrzeug
Fahrzeug-Genehmigungsdokument: Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Typenschein oder Einzelgenehmigung
Versicherungsbestätigung
Versicherungsbestätigung (Eine Versicherungsbestätigung der UNIQA erhalten Sie in Ihrer UNIQA KFZ-Zulassungsstelle in Mauterndorf)
Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
Prüfgutachten nach § 57a KFG (bei einem Gebrauchtfahrzeug)
Kammerbestätigung
(z.B. bei Taxi, Mietwagen oder gewerbsmäßige Güterbeförderung)
EUR 119,80 Gesetzliche Zulassungsgebühr für die Behörde
EUR 21,00 Gestehungskosten für eine Standard-Kennzeichentafelgarnitur
EUR 1,90 Gestehungskosten für eine Begutachtungsplakette
EUR 49,70 Kostenersatz für den zulassenden Versicherer
EUR 1,10 Kosten einer Anfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle
EUR 193,50 Gesamtkosten inkl. MwSt.
Sobald Sie eine Reservierungsbestätigung im Verkehrsamt beantragt und erhalten haben, zeigen Sie diese bitte für die Bestellung Ihres Wunschkennzeichens in die Mauterndorfer KFZ-Zulassungsstelle vor. Beachten Sie, dass rechtlich nach 15 Jahren für die Haltung eines Wunschkennzeichens ein neuer Antrag gestellt werden muss.
Je nach Wunsch erhalten Sie Ihre Zulassung in Papier- oder praktischem Scheckkartenformat. Für die Herstellung der Karte durch die Österreichische Staatsdruckerei zahlen Sie EUR 22,00 (zuzüglich zu den Kosten der Anmeldung).
Bei Wahl eines Scheckkartenzulassungsscheins erhalten Sie vorläufig die Papiervariante. Binnen zwei Wochen erhalten Sie die Kartenversion postalisch zu Ihnen nach Hause.
Diese kann in jeder österreichischen Zulassungsstelle durchgeführt werden. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Wenn Sie Ihr KFZ schnell und einfach abmelden möchten, denken Sie bitte daran, folgende Dokumente mitzunehmen:
Teil 1 der Zulassungsbescheinigung
Fahrzeug-Genehmigungsdokument (Fahrzeug-Genehmigungsnachweis + Teil 2 der Zulassungsbescheinigung)
Kennzeichentafel(n)
Vollmacht (bei einer Abmeldung durch einen Vertreter)
Sollten Sie Ihren Zulassungsschein verlieren, händigen wir Ihnen gegen Vorlage des Fahrzeugdokuments sowie eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. der Vollmacht unentgeltlich einen neuen Zulassungsschein aus.
Im Falle eines Kennzeichenverlusts ist umgehend eine polizeiliche Verlustanzeige aufzugeben. Legen Sie uns anschließend den Zulassungsschein, das Fahrzeugdokument, das Prüfgutachten, evtl. eine vorhandene zweite Nummerntafel, polizeiliche Anzeigenbestätigung sowie einen Ausweis bzw. eine Vollmacht vor und Sie erhalten gegen Gebühr Ihre neuen Kennzeichen.
Kompetent – Wir stellen Ihnen unsere Fachkenntnisse zur Verfügung und arbeiten professionell
Freundlich – Gerne beantworten wir all Ihre Fragen.
Unkompliziert – Bei Mitnahme aller benötigten Unterlagen können wir Ihren Auftrag problemlos und schnell ausführen.
Abschluss KFZ-Versicherung
Anmeldung bzw. Abmeldung Pkw, Motorrad etc.
KFZ-Leasing